Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen - H-Hotels.com
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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen


Lesen Sie sich diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) bitte sorgfältig durch und sichern Sie sich davon eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Abschnitt A dieser AGNB behandelt die Allgemeinen Bedingungen und Pflichtinformationen. Abschnitt B behandelt die besonderen Bedingungen für die Nutzung der Website. Abschnitt C behandelt die besonderen Bedingungen für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen eines Hotels („Hotelaufnahmevertrag“).

A. Allgemeine Bedingungen

I. Geltungsbereich; Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGNB gelten für alle Dienste und Leistungen der Ferienpark Usedom GmbH, Am Steinberg 1-10, D-17459 Koserow (im Weiteren „Ferienpark Usedom GmbH“), die unmittelbar oder mittelbar über die Website, per E-Mail oder per Telefon dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden, ganz gleich, über welches Endgerät (z.B. PC, Mobiltelefon) die Dienste und Leistungen aufgerufen werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Nutzers bzw. Gastes finden nur Anwendung, soweit sie von der Ferienpark Usedom GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGNB bedürfen mindestens der Textform (z.B. per E-Mail). Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Nutzer bzw. Gast sind unwirksam.

(3) Diesen AGNB werden folgende Begriffsbestimmungen zugrunde gelegt:

  • „Verbraucher“ meint im Weiteren alle natürlichen Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  • „Unternehmer“ sind im Gegensatz dazu natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  • „Website“ meint die Internetpräsenzen der Ferienpark Usedom GmbH (z.B. www.ferienpark-usedom.eu), ganz gleich unter welcher Länderendung der Nutzer bzw. Gast sie aufruft.
  • „Nutzer“ ist eine natürliche Person, die die Website besucht.
  • „Gast“ ist eine Person, die einen Hotelaufnahmevertrag abschließt.
  • „Stornierung“ ist die Erklärung des Rücktritts vor dem vereinbarten oder planmäßigen Check in.

(4) Für den Erwerb von Gutscheinen, die Buchung von Hotelräumen für Veranstaltungen/Feste/ Tagungen und bzw. von Cateringleistungen gelten jeweils gesonderte Geschäftsbedingungen.

II. Änderungen

(1) Die Ferienpark Usedom GmbH ist zur Änderung der AGNB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Ferienpark Usedom GmbH wird Änderungen jedoch nur aus triftigen Gründen durchführen, z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen.

(2) Würde die Änderung die Vereinbarungen bzw. das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien erheblich stören, unterbleibt sie. Solche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Nutzers bzw. Gastes.

III. Hinweis zum Datenschutz

(1) Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG).

(2) Insbesondere im Rahmen der Nutzung der Website (z.B. des Kontaktformulars, der Buchungsstrecke) und Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Nutzers bzw. Gastes kommen. Die Daten werden von der Ferienpark Usedom GmbH nur zu der bestimmungsgemäßen Ausführung des jeweiligen Vertrags bzw. Auftrags erhoben, im erforderlichen Umfang an das vom Nutzer bzw. Gast gewählte Hotel weitergeleitet und/ oder verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne Vorliegen einer ausdrücklichen, vorherigen Einwilligung an Dritte weitergegeben.

(3) Es gelten die ausführlichen Datenschutzbestimmungen der Ferienpark Usedom GmbH, die über die Website abrufbar sind.

IV. Hinweis zur Verbraucherstreitschlichtung

(1) Die Ferienpark Usedom GmbH ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbrauchervertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Nutzer bzw. Gast daher an usedom.hplus(at)h-hotels.com wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen.

(2) Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen.

V. Hinweis zur Vertragssprache

Auf der Website steht dem Nutzer die deutsche Sprache zur Verfügung. Teile der Website werden nach entsprechender Auswahl des Nutzers zur Hilfestellung auch in anderen Sprachen angezeigt; dies berührt die Wahl der Vertragssprache jedoch nur dann, wenn der Nutzer die gesamte Buchung über das Internet in einer anderen Sprache als Deutsch durchführt oder mindestens unter Einhaltung der Textform eine ausdrückliche Vereinbarung einer anderen Vertragssprache als Deutsch abgeschlossen wurde.

B. Besondere Bedingungen für die Nutzung der Website

I. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vermittlungsvertrages

(1) Die Ferienpark Usedom GmbH stellt auf der Website Informationen über die einzelnen Hotels kostenlos und frei zur Verfügung. Der Nutzer kann die Zimmerverfügbarkeiten online prüfen und Reservierungen direkt vornehmen.

(2) Nimmt der Nutzer eine Reservierung über die Website vor, tritt die Ferienpark Usedom GmbH gegenüber dem Nutzer ausschließlich als Vermittler auf, der die technische Weiterleitung der vom Nutzer eingegebenen Daten an das von ihm ausgewählte Hotel und die Kommunikation und Zahlungsabwicklung im Auftrag und Namen des vom Nutzer gewählten Hotels besorgt. Die Ferienpark Usedom GmbH ist selbst weder Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB, es sei denn sie wird ausdrücklich im Buchungsprozess als solcher bezeichnet, noch werden die gebuchten Beherbergungsleistungen und/oder sonstigen damit in Verbindung stehenden Zusatzleistungen von der Ferienpark Usedom GmbH selbst erbracht.

(3) Die Ferienpark Usedom GmbH verpflichtet sich ausschließlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zur Vermittlung der gebuchten Leistung/en an den Nutzer. Die erfolgreiche Erfüllung bzw. ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Leistung ist nicht Gegenstand des Vertrages zwischen der Ferienpark Usedom GmbH und dem Nutzer.

(4) Der Nutzer wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Ferienpark Usedom GmbH zur Entgegennahme von Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf die Leistungen der vermittelten Hotels (z.B. Hotelaufnahmevertrag) nicht berechtigt und nicht verpflichtet ist. Entsprechende Erklärung werden nach bestem Wissen an das Hotel weitergeleitet, haben jedoch stets fristwahrend gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner des Nutzers, also dem einzelnen Hotel, zu erfolgen.

II. Vertragsparteien, Vertragsschluss, Berichtigung, Vertragstextspeicherung

(1) Parteien des Nutzungs- bzw. Vermittlungsvertrages sind der Nutzer und die Ferienpark Usedom GmbH.

(2) Durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars auf der Website beauftragt der Nutzer die Ferienpark Usedom GmbH damit, eine Beherbergungs-, Reise- oder sonstige Dienstleistung von dem nutzerseitig gewählten Hotel zu besorgen. Die Ferienpark Usedom GmbH bietet die Leistungen hierbei nicht im eigenen Namen, sondern im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Hotels an. Der Nutzer kann die Ferienpark Usedom GmbH per Telefon, Brief und Fax mit der Besorgung beauftragen. Der Ferienpark Usedom GmbH steht es frei, eine Reservierung bzw. Buchung gegenüber dem Nutzer stellvertretend für das Hotel oder als dessen Bote in Textform (z.B. per E-Mail) zu bestätigen.

(3) Der Nutzer wird gebeten, die Pflichtfelder im Online-Buchungsformular sorgfältig auszufüllen (insbesondere persönlichen Angaben, Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten). Fehlerhafte Angaben können zu Fehlern in dem Vertrag (z.B. Hotelaufnahmevertrag) mit dem gewählten Hotel führen, für die dann der Nutzer selbst verantwortlich ist.

(4) Fehlerhafte Eingaben auf der Website kann der Gast mittels der üblichen Funktionen des verwendeten Endgerätes (z.B. „Zurück“- Funktion des Browsers) bis zum Absenden des Online-Buchungs-Formulars berichtigen oder löschen.

(5) Die Ferienpark Usedom GmbH speichert den Vertragstext befristet bis zur vollständigen Vertragsabwicklung; danach werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt bzw. löscht, es sei denn, dem stehen zwingende handels- bzw. abgabenrechtliche Aufbewahrungspflichten entgegen.

III. Geistiges Eigentum

(1) Die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Website und die darüber abrufbaren geschützten Inhalte (z.B. Logos, Fotos, Bilder, Grafiken, Beschreibungen) liegen bei der Ferienpark Usedom GmbH und ihren Kooperationspartnern (Berechtigte). Eine Übernahme der Website durch den Nutzer – sei es ganz oder teilweise im Wege der Übernahme von Fotos, Bildern, Beschreibungen, Grafiken oder des Designs – ist ausdrücklich untersagt.

(2) Abweichend zu Absatz 1 ist der Nutzer berechtigt, einzelne Seiten und/ oder Ausschnitte der Website ausschließlich zu persönlichen Zwecken (wie z.B. die Dokumentation der Angaben des Hotels/ Dokumentation der Buchung) herunterzuladen, darzustellen und ausdrucken. Der Nutzer ist bei der Nutzung der Website- Inhalte verpflichtet, die Quelle in der Datei bzw. dem Ausdruck durch einen leicht verständlichen, gut lesbaren und fest angebrachten Hinweis anzugeben.

(3) Der Nutzer ist (vorbehaltlich der Ausnahme in dem voranstehenden Absatz 2) insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte, Informationen, Software, Produkte oder Serviceleistungen, die über die Website abrufbar oder einsehbar sind, ohne ausdrückliche Einwilligung des Berechtigten zu verändern, zu kopieren, zu übertragen, abzutreten, zu verkaufen, zu vertreiben, zu verwerten, auszustellen, zu veröffentlichen, öffentlich vorzuführen, zu vervielfältigen und zu lizensieren.

IV. Maßnahmen

(1) Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Nutzer schuldhaft gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter wie insbesondere Namens-, Urheber- und Markenrechte oder diese Nutzungsbedingungen verletzt oder liegt auf Seiten der Ferienpark Usedom GmbH ein sonstiges berechtigtes Interesse vor, insbesondere zum Schutz der anderen Nutzer vor betrügerischen oder sonstigen gesetzwidrigen Aktivitäten, ist die Ferienpark Usedom GmbH berechtigt, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Verwarnung des Nutzers;
  • Löschung von Angeboten oder sonstige Inhalte des Nutzers;
  • Nutzung der Website durch den Nutzer beschränken;
  • Ausschluss des Nutzers – vorläufig oder endgültig – von der Nutzung der Website (Sperrung).

(2) Bereits abgeschlossene Verträge zwischen Nutzer und Hotel bleiben von den zuvor genannten Maßnahmen unberührt.

V. Verjährung, Haftung

(1) Die Ferienpark Usedom GmbH haftet aus dem Vermittlungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Ansprüche des Nutzers gegen die Ferienpark Usedom GmbH aus dem Vermittlungsvertrag verjähren abweichend von §195 BGB innerhalb eines Jahres, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, oder um Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ferienpark Usedom GmbH bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Ferienpark Usedom GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Ferienpark Usedom GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

(3) Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Nutzer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

VI. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und der Ferienpark Usedom GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern (hierzu Abschnitt A, Ziffer I Nr. 3) gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.


(2) Ist der Nutzer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – Koserow. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Zwingende gesetzliche Vorschriften über den Gerichtsstand bleiben hiervon unberührt.

(3) Vertragssprache ist deutsch (Abschnitt A Ziff. V der AGNB gilt entsprechend).

C. Besondere Bedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Vertragspartner, kurzfristige Buchung

(1) Partner des Hotelaufnahmevertrages sind der im Buchungsvorgang angegebene Nutzer und das gewählte Hotel. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerreservierung in Textform zu bestätigen.

(2) Hat der Gast nicht selbst, sondern ein Dritter die Reservierung beim Hotel vorgenommen, ist der Dritte verpflichtet, rechtzeitig alle relevanten Informationen zur Reservierung, insbesondere die Reservierungsunterlagen und die AGB, unverzüglich nach Erhalt an den Gast weiterzuleiten.

(3) Liegen zwischen der Reservierung und der tatsächlichen Überlassung des Hotelzimmers weniger als 12 Stunden, kann der Vertrag auch durch die tatsächliche Überlassung des Hotelzimmers an den Nutzer zustande kommen.


II. Informationen für die Online-Reservierung

(1) Die Auswahl an Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot des Hotels dar, sondern ist eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot abzugeben. Der Nutzer kann ein verbindliches Angebot über das Online-Reservierungssystem auf der Website abgeben, indem er nach der Auswahl der gewünschten Zimmer bzw. Leistungen und Eingabe seiner persönlichen Daten den finalen Button zur Übermittlung des Online-Buchungsformulars betätigt.

(2) Der Nutzer kann seine Auswahl und Eingaben in das Online-Reservierungssystem bis zur Übermittlung des Online-Buchungsformulars anhand der Funktionen des Browsers berichtigen oder die Buchung auch ganz abbrechen. Jede Seite und jeder Schritt des Buchungsvorgangs enthalten den Button „zurück“, durch den der Nutzer auf die vorherige Seite gelangt und die getätigte Auswahl und Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren kann. Darüber hinaus werden dem Nutzer seine Auswahl und Eingaben vor der Übermittlung des Online-Buchungsformulars noch einmal in einer Übersicht angezeigt und er kann auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen Berichtigungen vornehmen.

(3) Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, wenn dem Nutzer unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, jeweils nach Absendung des Buchungsformulars eine Buchungsbestätigung (z.B. per E-Mail) übermittelt wird.

(4) Der Vertragstext wird vom Hotel befristet gespeichert und ist nach der Absendung des Buchungsformulars aus Sicherheitsgründen für den Nutzer nicht mehr vollständig über das Internet abrufbar. Nach der vollständigen Vertragsabwicklung werden die Daten gelöscht bzw. für eine weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten entgegen.

(5) Die zum Abschluss des Hotelaufnahmevertrags erforderliche Kommunikation erfolgt zum Teil automatisiert. Es obliegt dem Nutzer allein sicherzustellen, dass der Empfang von E-Mails, die seine Buchung betreffen, technisch möglich ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

III. Leistungen, Preise

(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Nutzer gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Nutzer erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn dies nicht ausdrücklich und mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) vom Hotel zugesagt ist.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die Ferienpark Usedom GmbH oder das Hotel haben der Unter- oder Weitervermietung oder einer anderweitigen Nutzung der überlassenen Zimmer mindestens unter Einhaltung der Textform zugestimmt.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Nutzer veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

(4) Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.

(5) Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten in den Preisen sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe). Diese sind vom Gast und dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

(6) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der gebuchten Aufenthaltsdauer des Gastes bzw. seiner Mitreisenden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

IV. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen zu verlangen.

(2) Der Zahlungsverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(3) Der Nutzer kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

V. Sicherheitsleistung, Anzahlung

(1) Das Hotel kann vom Nutzer bei Vertragsschluss eine angemessene Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, oder eine angemessene Anzahlung verlangen. Die konkrete Höhe der Sicherheitsleistung bzw. der Anzahlung sowie die Fälligkeiten werden gesondert und mindestens in Textform vereinbart. Die gesetzlichen Bestimmungen für Vorauszahlungen/ Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben unberührt.

(2) Liegen berechtigte Gründe vor, insbesondere ein erheblicher Zahlungsrückstand des Nutzers oder eine erhebliche Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes vom Nutzer eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Absatz 1 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

VI. Zimmerübergabe, verspätete Zimmerrückgabe

(1) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall stehen das/die Zimmer dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und sind am vereinbarten Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr dem Hotel geräumt zurückzugeben.

(2) Danach kann das Hotel aufgrund einer verspäteten Räumung des Zimmers dem Gast für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Stornierung, Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen durch den Gast

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist möglich, wenn dem Gast ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht oder das Hotel dem Gast ein Rücktrittsrecht mindestens in Textform eingeräumt hat oder das Hotel einer Vertragsaufhebung mindestens in Textform zustimmt.

(2) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Storniert der Gast seine Reservierung oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das/die nicht in Anspruch genommene/n Zimmer anderweitig zu vergeben. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die das Hotel anderweitig vergeben konnte, rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen an.

(3) Der Gast ist gehalten, vorzugsweise die Möglichkeit der Online-Stornierung des/der gebuchten Zimmer/s auf der Website zu nutzen. Im Übrigen muss die Stornierung des Gastes mindestens unter Einhaltung der Textform (z.B per E-Mail) erklärt werden und sollte, wenn möglich, zur besseren Zuordenbarkeit die Reservierungs- bzw. Buchungsnummer enthalten.

(4) Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat das Hotel die Wahl, gegenüber dem Gast anstatt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Wird nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart, ist der Gast in diesem Fall verpflichtet, für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen 90% des vertraglich vereinbarten Preises, bei Halbpension 70% des vertraglich vereinbarten Preises und bei Vollpension 60% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die genannten Ansprüche des Hotels nicht oder nicht in der geforderten pauschalen Höhe entstanden sind.

VIII. Rücktritt des Hotels

(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits zum Rücktritt berechtigt, wenn Anfragen anderer Nutzer nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf die Ausübung des ihm vertraglich eingeräumten Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

(2) Ferner ist das Hotel berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes den Hotelaufnahmevertrag außerordentlich zu beenden, insbesondere, aber nicht abschließend, wenn

  • (a) eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird oder
  • (b) Zimmer absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und dem Hotel durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist oder
  • (c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
  • (d) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder
  • (e) der Zweck und/ oder der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder
  • (f) ein Verstoß gegen das Weiter- bzw. Untervermietungsverbot (Abschnitt C, Ziffer III Nr. 2 dieser AGB) vorliegt.

(3) Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

IX. Gewährleistung, Verjährung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung. Treten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auf, wird das Hotel ab Kenntnis oder auf Rüge des Gastes hin bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

(2) Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu vermeiden und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

(3) Alle Ansprüche des Gastes gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, oder um Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich 1.

(4) Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


X. Haftung

(1) Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt dem Gast, die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes, sofern ein solcher vorhanden ist. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einbringen möchte, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

(3) Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und/oder deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

(4) Das Hotel führt Weckaufträge und Post-, Nachrichten- und Warensendungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.


XI. Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und einem Hotel unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern (Abschnitt A, Ziffer I Nr. 3) gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.

(2) Ist der Gast ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Hotelaufnahmevertrag – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – nach Wahl des Hotels entweder der Geschäftssitz des Hotels oder Koserow. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Zwingende gesetzliche Vorschriften über den Gerichtsstand bleiben hiervon unberührt.

(3) Vertragssprache ist deutsch (Abschnitt A Ziff. V der AGNB gilt entsprechend).

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